aktenkundiges


Eine Worttrennung gefunden

ak · ten · kun · di · ges

Das Wort ak­ten­kun­di­ges besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ak­ten­kun­di­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ak­ten­kun­di­ges" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Aktenkundiges" ist eine adjektivische Form des Substantivs "Aktenkunde". Es beschreibt etwas, das in Akten festgehalten wurde oder Teil von Akten ist. Diese Dokumente können beispielsweise in einer Behörde, einer Gerichtsakte oder einer Personalakte enthalten sein. Der Begriff "aktenkundiges" wird verwendet, um darauf hinzuweisen, dass eine Information oder ein Sachverhalt durch schriftliche Aufzeichnungen verifiziert oder dokumentiert wurde. Da "Aktenkunde" die Grundform ist, wird dies nicht weiter erwähnt. Das Wort kann in juristischen oder administrativen Kontexten verwendet werden.

Beispielsatz: Die Entscheidung des Gerichts ist nun aktenkundig und kann von allen Beteiligten eingesehen werden.

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