Aktenlage


Eine Worttrennung gefunden

Ak · ten · la · ge

Das Wort Ak­ten­la­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­ten­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­ten­la­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aktenlage bezeichnet den aktuellen Zustand oder die Gesamtheit von Akten und Dokumenten zu einem bestimmten Sachverhalt oder Thema. Sie wird häufig im juristischen Kontext verwendet, um die vorhandenen Informationen und deren Organisation zu beschreiben. Die Aktenlage kann entscheidend für die Bewertung eines Falls oder für die Entscheidungsfindung in Ermittlungen sein. In Deutschland ist sie besonders relevant in der Arbeit von Behörden, Anwälten und Gerichten, da sie eine Grundlage für rechtliche Schritte und Strategien bildet.

Beispielsatz: Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der umfangreichen Aktenlage zu dem Fall.

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