Aktienrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ak · ti · en · recht

Das Wort Ak­ti­en­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­ti­en­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­ti­en­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aktienrecht bezeichnet den Rechtsbereich, der die Gründung, Organisation und das Funktionieren von Aktiengesellschaften regelt. Es umfasst sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausgabe und den Handel von Aktien als auch die Rechte und Pflichten der Aktionäre und der Unternehmensleitung. Das Aktienrecht ist ein Teil des Gesellschaftsrechts und variiert je nach Land. In Deutschland wird es unter anderem im Aktiengesetz (AktG) sowie in weiteren Vorschriften geregelt, die Aspekte wie Hauptversammlungen, Dividenden und den Schutz von Minderheitsaktionären behandeln.

Beispielsatz: Das Aktienrecht regelt die Rechte und Pflichten von Aktionären und Unternehmen an der Börse.

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