Aktienrechte


Eine Worttrennung gefunden

Ak · ti · en · rech · te

Das Wort Ak­ti­en­rech­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ak­ti­en­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ak­ti­en­rech­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aktienrechte beziehen sich auf die Rechte, die einem Aktionär in Verbindung mit seinen Eigentumsanteilen an einer Aktiengesellschaft zustehen. Diese Rechte können unter anderem Stimmrechte bei Hauptversammlungen, das Recht auf Dividenden und das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen umfassen. Der Begriff "Aktienrechte" ist der Plural von "Aktienrecht", was sich auf das Recht einer Person bezieht, als Aktionär an der Gesellschaft teilzuhaben und Einfluss zu nehmen. Aktienrechte sind wesentliche Elemente des Aktionärsstatus und tragen zur Mitgestaltung der Unternehmenspolitik bei.

Beispielsatz: Die Aktionäre haben das Recht, ihre Aktienrechte bei der Hauptversammlung geltend zu machen.

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