Alleinaktionär


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · ak · tio · när

Das Wort Al­lein­ak­tio­när besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­ak­tio­när trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­ak­tio­när" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Alleinaktionär ist eine Person oder Institution, die sämtliche Aktien eines Unternehmens besitzt und somit die alleinige Kontrolle über das Unternehmen hat. Diese Form der Aktionärschaft ermöglicht es dem Alleinaktionär, Entscheidungen ohne Zustimmung anderer Aktionäre zu treffen. Der Begriff setzt sich zusammen aus „allein“ und „Aktionär“, wobei „Aktionär“ eine Person ist, die Anteile (Aktien) an einem Unternehmen hält. Die Stellung eines Alleinaktionärs kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen, etwa in Bezug auf Entscheidungsfindung, Haftung und Unternehmensführung.

Beispielsatz: Der Alleinaktionär traf die Entscheidung, das Unternehmen umstrukturieren zu lassen.

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