Alleininhaber


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · in · ha · ber

Das Wort Al­lein­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Alleininhaber“ beschreibt eine Person, die das vollständige Eigentum an einem Unternehmen oder einem Vermögenswert besitzt. Diese Person trägt die alleinige Verantwortung für Entscheidungen, Gewinne und Verluste, ohne mit anderen Eigentümern geteilt zu werden. Der Alleininhaber hat das Recht, seine Geschäfte nach eigenem Ermessen zu führen. Die Form „Alleininhaber“ setzt sich aus „allein“ und „Inhaber“ zusammen, wobei „Inhaber“ die Person bezeichnet, die etwas besitzt oder kontrolliert. Der Begriff wird oft im Kontext von kleinen Unternehmen oder Einzelunternehmen verwendet.

Beispielsatz: Der Alleininhaber des Unternehmens traf wichtige Entscheidungen für die zukünftige Ausrichtung.

Vorheriger Eintrag: Alleinimport
Nächster Eintrag: Alleininhaberin

 

Zufällige Wörter: geschmeidig Jägerball Jahrmärkte teilst