Alleininhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · in · ha · be · rin

Das Wort Al­lein­in­ha­be­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­in­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­in­ha­be­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Alleininhaberin" bezeichnet eine Person, die alleinige Inhaberin eines Unternehmens oder einer rechtlichen Einheit ist. Es handelt sich um die feminisierte Form von "Alleininhaber", was darauf hinweist, dass es sich um eine weibliche Person handelt, die die vollumfänglichen Rechte und Verantwortlichkeiten für das betreffende Eigentum trägt. Die Vorsilbe "allein-" deutet auf das Fehlen anderer Inhaber hin, während der Begriff im wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext Verwendung findet.

Beispielsatz: Die Alleininhaberin des Unternehmens traf eine entscheidende Entscheidung für die Zukunft des Betriebs.

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