Alleinvertretungsanbefugnisse


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · ver · tre · tungs · an · be · fug · nis · se

Das Wort Al­lein­ver­tre­tungs­an­be­fug­nis­se besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­ver­tre­tungs­an­be­fug­nis­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­ver­tre­tungs­an­be­fug­nis­se" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Alleinvertretungsanbefugnisse" ist keine Grundform, sondern eine Zusammensetzung aus den Begriffen "allein", "Vertretung" und "Befugnisse". Es beschreibt das Recht oder die Vollmacht einer Person, allein und ohne Zustimmung anderer handeln und Entscheidungen treffen zu dürfen. Diese Person ist in der Lage, andere zu vertreten und im Namen von anderen zu handeln, ohne die Zustimmung oder Anwesenheit anderer zu benötigen. Die Anbefugnisse beziehen sich auf die Fähigkeit, rechtlich bindende Entscheidungen im Auftrag anderer zu treffen.

Beispielsatz: Der Geschäftsführer besitzt Alleinvertretungsanbefugnisse, was ihm ermöglicht, das Unternehmen ohne weitere Zustimmung zu vertreten.

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