Alleinvertretungsanbefugnissen


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · ver · tre · tungs · an · be · fug · nis · sen

Das Wort Al­lein­ver­tre­tungs­an­be­fug­nis­sen besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­ver­tre­tungs­an­be­fug­nis­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­ver­tre­tungs­an­be­fug­nis­sen" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Alleinvertretungsanbefugnissen" ist die Mehrzahl-Form des Substantivs "Alleinvertretungsanbefugnis". Es bezeichnet das Recht oder die Befugnis einer Person, allein und ohne weitere Zustimmung oder Unterstützung andere Personen oder Organisationen rechtlich zu vertreten. Die Mehrzahl-Form deutet darauf hin, dass es mehrere solcher Befugnisse gibt oder dass es sich um die Befugnisse mehrerer Personen handelt. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Wort, das aus den Bestandteilen "allein", "Vertretung" und "Befugnis" besteht.

Beispielsatz: Der Geschäftsführer verfügt über Alleinvertretungsanbefugnissen, die ihm erlauben, das Unternehmen in wichtigen Angelegenheiten eigenständig zu vertreten.

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