Alleinzeichnungsberechtigten


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · zeich · nungs · be · rech · tig · ten

Das Wort Al­lein­zeich­nungs­be­rech­tig­ten besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­zeich­nungs­be­rech­tig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­zeich­nungs­be­rech­tig­ten" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Alleinzeichnungsberechtigten" ist ein substantiviertes Adjektiv, das sich auf Personen bezieht, die das Recht haben, allein rechtsverbindliche Dokumente oder Verträge zu unterzeichnen. Das Wort setzt sich aus "allein" (ein Adverb, das Unabhängigkeit oder Einzelverantwortlichkeit ausdrückt), "Zeichnungs" (ein nominalisiertes Verb, das das Unterzeichnen von Dokumenten beschreibt) und "berechtigten" (das Partizip, das eine Berechtigung oder Erlaubnis anzeigt) zusammen. In der Regel sind Alleinzeichnungsberechtigte in Unternehmen Einzelpersonen, die die volle Entscheidungs- und Handlungsfreiheit im finanziellen oder rechtlichen Bereich haben.

Beispielsatz: Der Geschäftsführer ist alleinzeichnungsberechtigt und kann Verträge im Namen der Firma unterzeichnen.

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