Alleinzeichnungsberechtigter


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · zeich · nungs · be · rech · tig · ter

Das Wort Al­lein­zeich­nungs­be­rech­tig­ter besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­zeich­nungs­be­rech­tig­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­zeich­nungs­be­rech­tig­ter" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Alleinzeichnungsberechtigter“ bezeichnet eine Person, die das Recht hat, allein Dokumente, Verträge oder andere schriftliche Erklärungen im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation zu unterzeichnen. Die Form ist ein Kompositum aus „allein“, „Zeichnung“ und „Berechtigter“, wobei die einzelnen Teile ihre jeweiligen Bedeutungen beibehalten. Diese Person hat in der Regel eine besondere Verantwortung und die Vollmacht, rechtsverbindliche Entscheidungen für die Organisation zu treffen, ohne dass eine weitere Person anwesend sein muss. Die Alleinzeichnungsberechtigung wird oft in Gesellschaftsverträgen oder offiziellen Regelungen festgehalten.

Beispielsatz: Der Alleinzeichnungsberechtigte kann Verträge im Namen des Unternehmens eigenständig unterzeichnen.

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