allgemeinverbindlich


Eine Worttrennung gefunden

all · ge · mein · ver · bind · lich

Das Wort all­ge­mein­ver­bind­lich besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort all­ge­mein­ver­bind­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "all­ge­mein­ver­bind­lich" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Allgemeinverbindlich" ist ein Adjektiv, das besagt, dass eine Regelung, ein Gesetz oder ein Tarifvertrag für alle betroffenen Personen oder Unternehmen gleichermaßen gilt, unabhängig von ihrer Zustimmung oder Mitgliedschaft in einer Verbänden oder Vereinigungen. Es wird oft verwendet, um zu beschreiben, dass eine Vereinbarung für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Bereich verbindlich und verpflichtend ist. In der Grundform bleibt "allgemeinverbindlich" unverändert.

Beispielsatz: Der neue Tarifvertrag wurde als allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit für alle Arbeitnehmer der Branche.

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