Allgemeinverbindlichkeit


Eine Worttrennung gefunden

All · ge · mein · ver · bind · lich · keit

Das Wort All­ge­mein­ver­bind­lich­keit besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort All­ge­mein­ver­bind­lich­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "All­ge­mein­ver­bind­lich­keit" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Allgemeinverbindlichkeit bezeichnet den Status, bei dem bestimmte Regelungen, wie Tarifverträge, für alle Mitglieder einer bestimmten Gruppe oder Branche verbindlich sind, unabhängig davon, ob sie dem Vertrag beigetreten sind oder nicht. Dieser Begriff setzt sich aus "allgemein" (für alle gültig) und "verbindlich" (rechtlich bindend) zusammen. In vielen Ländern wird die Allgemeinverbindlichkeit staatlich anerkannt, um Lohndumping zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Sie spielt eine wichtige Rolle im Arbeitsrecht und in der Sozialpolitik, da sie dazu beiträgt, einheitliche Mindeststandards für Arbeiter zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags sorgt dafür, dass alle Arbeitgeber in der Branche die vereinbarten Mindestbedingungen einhalten müssen.

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