Altfälle


Eine Worttrennung gefunden

Alt · fäl · le

Das Wort Alt­fäl­le besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Alt­fäl­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Alt­fäl­le" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Altfälle (Plural von Altfall) bezeichnet Fälle oder Rechtsstreitigkeiten, die bereits abgeschlossen oder älter sind. Es handelt sich um gerichtliche Verfahren, die nicht mehr aktuell sind und zum Beispiel bereits vor einem Urteil oder einer Entscheidung stehen. Altfälle können verschiedene Bereiche des Rechts betreffen, wie zum Beispiel Zivilrecht, Strafrecht oder Arbeitsrecht. Sie können auch aufgrund von Verjährung nicht mehr verfolgt werden. Das Wort "Altfälle" steht in der Grundform und wird im Plural verwendet.

Beispielsatz: Die Überprüfung der Altfälle ist wichtig, um Verbesserungen im Verfahren zu identifizieren.

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