Amtsbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Amts · be · fug · nis

Das Wort Amts­be­fug­nis besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­be­fug­nis" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsbefugnis bezeichnet die rechtliche Ermächtigung oder die Vollmacht, die eine Person im Rahmen ihres Amtes hat, um bestimmte Aufgaben und Entscheidungen zu treffen. Dieser Begriff setzt sich aus "Amts" (vom Amt, einer offiziellen Position oder Rolle) und "Befugnis" (Recht oder Erlaubnis) zusammen. Die Amtsbefugnis kann je nach Kontext variieren und ist häufig durch Gesetze oder Vorschriften geregelt. Sie ist entscheidend für das ordnungsgemäße Funktionieren von Behörden und Institutionen, da sie definiert, welche Handlungen und Entscheidungen von den Amtsinhabern rechtlich legitimiert sind.

Beispielsatz: Die Amtsbefugnis des Bürgermeisters umfasst die Genehmigung von Bauanträgen in der Gemeinde.

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