Amtsbefugnisse


Eine Worttrennung gefunden

Amts · be · fug · nis · se

Das Wort Amts­be­fug­nis­se besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­be­fug­nis­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­be­fug­nis­se" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsbefugnisse bezeichnet die spezifischen Rechte und Vollmachten, die eine Person im Rahmen ihrer amtlichen Funktion besitzt. Diese Befugnisse sind oft durch Gesetze oder Vorschriften geregelt und ermöglichen es der Person, bestimmte Entscheidungen zu treffen, Handlungen vorzunehmen oder Verantwortung zu übernehmen. Das Wort setzt sich aus „Amts“ (von Amt) und „Befugnisse“ (von Befugnis) zusammen. „Amtsbefugnisse“ ist ein Pluralbegriff, der die verschiedenen Befugnisse beschreibt, die in einer bestimmten Amtsstellung ausgeübt werden können.

Beispielsatz: Die Amtsbefugnisse des Bürgermeisters umfassen die Leitung der Gemeinde und die Durchführung wichtiger Entscheidungen.

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