Amtsbefugnissen


Eine Worttrennung gefunden

Amts · be · fug · nis · sen

Das Wort Amts­be­fug­nis­sen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­be­fug­nis­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­be­fug­nis­sen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsbefugnissen bezieht sich auf das Substantiv "Amtsbefugnis", das im Plural steht. Es bezeichnet die Befugnisse oder die rechtliche Autorität, die einer Person in einer offiziellen Position oder einem Amt zusteht. Diese Befugnisse ermöglichen es der Person, bestimmte Aufgaben oder Pflichten im Rahmen ihrer Zuständigkeit auszuführen. Amtsbefugnissen bezieht sich somit auf die Befugnisse innerhalb eines Amts oder einer offiziellen Funktion, die zur Ausübung bestimmter Aufgaben und Verantwortlichkeiten berechtigen.

Beispielsatz: Die Amtsbefugnisse des Bürgermeisters ermöglichen ihm, wichtige Entscheidungen für die Gemeinde zu treffen.

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