amtsbekannt


Eine Worttrennung gefunden

amts · be · kannt

Das Wort amts­be­kannt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort amts­be­kannt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "amts­be­kannt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Amtsbekannt“ ist ein Adjektiv, das aus dem Substantiv „Amt“ und dem Partizip „bekannt“ gebildet wird. Es beschreibt etwas, das durch eine offizielle Stelle oder Behörde öffentlich bekannt gemacht wurde. Das Wort findet häufig Anwendung im rechtlichen oder administrativen Kontext, etwa bei Bekanntmachungen von Entscheidungen oder Informationen, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Der Begriff impliziert eine formale Bestätigung oder Bekanntgabe, die verbindlich und autoritativ ist.

Beispielsatz: Die Entscheidung wurde amtsbekannt gemacht, um Transparenz zu gewährleisten.

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