amtsbekannte


Eine Worttrennung gefunden

amts · be · kann · te

Das Wort amts­be­kann­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort amts­be­kann­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "amts­be­kann­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Amtsbekannte" ist ein Substantiv und setzt sich aus den Elementen "Amt" und "bekannt" zusammen. Es bezeichnet Personen, die im Rahmen ihrer amtlichen Funktionen oder durch offizielle Bekanntmachungen einer Behörde bekannt sind. Typischerweise handelt es sich dabei um Menschen, die durch ihre Tätigkeit in einem öffentlichen Amt oder durch behördliche Verfahren in die Öffentlichkeit gerückt sind. Der Begriff umfasst also sowohl die amtlichen Verbindungen als auch das öffentliche Ansehen dieser Personen.

Beispielsatz: Der Amtsbekannte informierte die Bürger über die neuen Regelungen im Stadtviertel.

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