Amtsgeheimnissen


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · heim · nis · sen

Das Wort Amts­ge­heim­nis­sen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­heim­nis­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­heim­nis­sen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsgeheimnissen ist ein Substantiv im Plural und bezieht sich auf Geheimnisse, die im Amtswesen gehütet werden. Es ist abgeleitet von "Amtsgeheimnis", welches die Grundform bildet. Amtsgeheimnis bezeichnet die Pflicht von Amtsträgern, vertrauliche Informationen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben. Amtsgeheimnissen bezieht sich demnach auf mehrere Geheimnisse, die im Amtswesen verwahrt werden sollen. Dieses Wort weist auf die sensitiven Informationen hin, die bei Behörden oder ähnlichen Institutionen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden müssen.

Beispielsatz: Die Offenlegung von Amtsgeheimnissen kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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