Amtsgeheimnisses


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · heim · nis · ses

Das Wort Amts­ge­heim­nis­ses besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­heim­nis­ses trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­heim­nis­ses" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Amtsgeheimnisses" ist die Genitivform von "Amtsgeheimnis". Das Substantiv "Amtsgeheimnis" bezeichnet die Pflicht von Amtsträgern, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Es handelt sich um geheime Informationen, die im Rahmen von dienstlichen Aufgaben erlangt werden und deren Offenlegung rechtliche Konsequenzen haben kann. Das Amtsgeheimnis dient dem Schutz staatlicher Interessen und der Wahrung der Privatsphäre von Personen. Es betrifft hauptsächlich Behörden, Ämter und öffentliche Institutionen und ist ein wesentlicher Bestandteil des Amtsgeheimnisgesetzes.

Beispielsatz: Das Amtsgeheimnis schützt vertrauliche Informationen vor unbefugter Veröffentlichung.

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