Amtsgeheimnisverletzung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · heim · nis · ver · let · zung

Das Wort Amts­ge­heim­nis­ver­let­zung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­heim­nis­ver­let­zung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­heim­nis­ver­let­zung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Amtsgeheimnisverletzung ist das widerrechtliche Offenbaren von vertraulichen Informationen oder Daten, die im Rahmen einer amtlichen Tätigkeit erlangt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die vor allem im öffentlichen Dienst relevant ist. Durch die Offenlegung von Amtsgeheimnissen kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung oder den Staat geschädigt werden. Die Strafe für eine Amtsgeheimnisverletzung variiert je nach Schwere des Verstoßes, kann jedoch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren umfassen.

Beispielsatz: Die Amtsgeheimnisverletzung führte zu einem öffentlichen Skandal und strafrechtlichen Konsequenzen für die beteiligten Beamten.

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