Amtsgericht


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · richt

Das Wort Amts­ge­richt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­richt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Amtsgericht ist eine Institution der deutschen Gerichtsbarkeit und ist in nahezu allen größeren Städten Deutschlands anzutreffen. Es handelt sich um ein Gericht erster Instanz, das vor allem für zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Es gibt jedoch auch Amtsgerichte, die zusätzlich für Familien- und Jugendrecht zuständig sind. Dabei handelt es sich um Amtsgerichte mit erweiterten Zuständigkeiten. Die Form "Amtsgericht" ist bereits die Grundform des Wortes, daher bedarf es keiner weiteren Erläuterung.

Beispielsatz: Das Amtsgericht entscheidet über zivilrechtliche Streitigkeiten in erster Instanz.

Vorheriger Eintrag: Amtsgeheimnisverletzung
Nächster Eintrag: Amtsgerichte

 

Zufällige Wörter: Abbaus fortgeschrittenem ugandische unverhältnismäßigem vorbeischiesst