Amtsgerichte


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · rich · te

Das Wort Amts­ge­rich­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­rich­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­rich­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsgerichte sind in Deutschland die untersten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind zuständig für Zivil- und Strafsachen sowie für bestimmte Familiensachen. In den Amtsgerichten werden in der Regel Verfahren erster Instanz verhandelt. Die Richter, die an den Amtsgerichten tätig sind, tragen den Titel "Amtsrichter". Amtsgerichte gibt es in fast jeder größeren Stadt Deutschlands, oft auch für mehrere benachbarte Gemeinden zuständig. Sie sind in der Regel in einem Gerichtsgebäude untergebracht und haben eine eigene Gerichtsbarkeit. Die Grundform des Wortes lautet "Amtsgericht".

Beispielsatz: Die Amtsgerichte sind zuständig für Zivil- und Strafsachen auf lokaler Ebene.

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