Amtsgerichten


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · rich · ten

Das Wort Amts­ge­rich­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­rich­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­rich­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Amtsgerichten“ ist die Pluralform von „Amtsgericht“. Ein Amtsgericht ist eine Unterform der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, die für bestimmte zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten zuständig ist. Es handelt sich in der Regel um kleinere, lokal operierende Gerichte, die in erster Instanz entscheiden. Amtsgerichte behandeln beispielsweise einfache Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und Familienangelegenheiten. Die pluralisierte Form „Amtsgerichten“ wird häufig verwendet, um auf mehrere dieser Gerichte oder deren Verfahren hinzuweisen.

Beispielsatz: Die Entscheidungen der Amtsgerichten sind oft von großer Bedeutung für die Rechtsprechung auf lokaler Ebene.

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