Amtsgerichts


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · richts

Das Wort Amts­ge­richts besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­richts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­richts" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Amtsgerichts" ist die Pluralform des Begriffs "Amtsgericht". Amtsgerichte sind untere Gerichte in Deutschland, die für zivilrechtliche und strafrechtliche Angelegenheiten zuständig sind. Sie behandeln kleinere Streitigkeiten sowie einfache Strafsachen und sind in der Regel die erste Instanz in der deutschen Gerichtsbarkeit. Amtsgerichte sind zudem für das Familienrecht und das Zwangsvollstreckungsverfahren verantwortlich. Jedes Amtsgericht hat einen entsprechenden Zuständigkeitsbereich, der meist mit der jeweiligen Gemeinde oder Stadt übereinstimmt.

Beispielsatz: Das Amtsgericht entschied über den Fall mit großer Sorgfalt.

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