Amtsgerichtsdirektor


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · richts · di · rek · tor

Das Wort Amts­ge­richts­di­rek­tor besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­richts­di­rek­tor trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­richts­di­rek­tor" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsgerichtsdirektor ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Amtsgericht“ und „Direktor“ besteht. Es bezeichnet die leitende Person eines Amtsgerichts, die für die administrative und organisatorische Leitung der Gerichtsbehörde verantwortlich ist. Der Amtsgerichtsdirektor sorgt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, die Koordination der Mitarbeiter und die Umsetzung gerichtlicher Verfahren. In der Regel hat er selbst richterliche Befugnisse und kann auch bei bestimmten Verfahren als Richter tätig werden. Diese Position spielt eine wichtige Rolle innerhalb der deutschen Justizverwaltung.

Beispielsatz: Der Amtsgerichtsdirektor eröffnete die Sitzung mit einer einleitenden Ansprache.

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