Amtsgerichtsgefängnis


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · richts · ge · fäng · nis

Das Wort Amts­ge­richts­ge­fäng­nis besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­richts­ge­fäng­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­richts­ge­fäng­nis" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Amtsgerichtsgefängnis" setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: "Amtsgericht" bezieht sich auf ein Gericht erster Instanz, das für Zivil- und Strafsachen in bestimmten Fällen zuständig ist. "Gefängnis" bezeichnet eine Einrichtung zur Unterbringung von verurteilten Straftätern oder inhaftierten Personen. In der Zusammensetzung handelt es sich um ein Substantiv, das eine spezielle Art von Gefängnis bezeichnet, das direkt mit einem Amtsgericht verbunden ist, oft für die Inhaftierung von Personen während des Ermittlungsverfahrens oder bis zur Hauptverhandlung. Es zeigt die Verbindung zwischen Justiz und Strafvollzug auf lokaler Ebene.

Beispielsatz: Der Angeklagte wurde im Amtsgerichtsgefängnis bis zur Verhandlung festgehalten.

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