Amtsgerichtsgefängnisse


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · richts · ge · fäng · nis · se

Das Wort Amts­ge­richts­ge­fäng­nis­se besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­richts­ge­fäng­nis­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­richts­ge­fäng­nis­se" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Amtsgerichtsgefängnisse" bezeichnet die Haftanstalten, die für die Unterbringung von Personen zuständig sind, die aufgrund von Entscheidungen eines Amtsgerichts inhaftiert wurden. Der Begriff besteht aus mehreren Teilen: "Amtsgericht" (eine unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit), "Gefängnis" (eine Einrichtung, in der Personen wegen Straftaten inhaftiert werden) und der Pluralform "-nisse". Diese Form steht für mehrere solcher Einrichtungen und verdeutlicht die Vielzahl der möglichen Amtsgerichtsgefängnisse.

Beispielsatz: In den Amtsgerichtsgefängnissen werden vorläufig festgehaltene Personen auf ihren Prozessbeginn vorbereitet.

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