Amtsgerichtsgefängnisses


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · richts · ge · fäng · nis · ses

Das Wort Amts­ge­richts­ge­fäng­nis­ses besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­richts­ge­fäng­nis­ses trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­richts­ge­fäng­nis­ses" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Amtsgerichtsgefängnisses“ ist das Genitiv Singular eines zusammengesetzten Substantivs. Es setzt sich aus „Amtsgerichts“ (genitivische Form von Amtsgericht) und „Gefängnis“ zusammen. Das Wort bezeichnet ein Gefängnis, das in Verbindung mit einem Amtsgericht steht, also einem Gericht, das für minder schwere Straftaten zuständig ist. In Deutschland ist das Amtsgerichtsgefängnis oft der Anfangspunkt für die Unterbringung von Personen, die auf ihre Gerichtsverhandlung oder auf eine geringfügige Haftstrafe warten. Es hebt die Funktion als Institution im Justizsystem hervor, die für die rechtliche Behandlung von Vergehen zuständig ist.

Beispielsatz: Das Amtsgerichtsgefängnis ist ein wichtiger Bestandteil des Justizsystems, in dem vorübergehend straffällige Personen untergebracht werden.

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