Amtsgerichtspräsident


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · richts · prä · si · dent

Das Wort Amts­ge­richts­prä­si­dent besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­richts­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­richts­prä­si­dent" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Amtsgerichtspräsident ist der leitende Richter eines Amtsgerichts und somit für die Organisation und Verwaltung des Gerichts zuständig. Er trägt die Verantwortung für die Zuweisung von Fällen, die Personalführung und die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs der Verfahren. Zudem ist er in der Regel auch für die Vertretung des Gerichts nach außen zuständig. Das Wort setzt sich aus „Amtsgericht“ und „Präsident“ zusammen, wobei „Amtsgerichtspräsident“ die spezifische Funktion innerhalb der gehobenen Gerichtsbarkeit beschreibt.

Beispielsatz: Der Amtsgerichtspräsident hält heute eine wichtige Ansprache zur Reform der Justiz.

Vorheriger Eintrag: Amtsgerichtsgefängnisses
Nächster Eintrag: Amtsgeschäft

 

Zufällige Wörter: schätzbarem Sprengköpfe Stegreifs Versteifungen