Amtsgeschäft


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · schäft

Das Wort Amts­ge­schäft besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­schäft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­schäft" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Amtsgeschäft" bezeichnet die Tätigkeiten und Vorgänge, die im Rahmen eines offiziellen Amtes oder einer Behörde durchgeführt werden. Es umfasst alle administrativen Aufgaben, Entscheidungsprozesse und rechtlichen Handlungen, die von Amtsinhabern ausgeführt werden. "Amtsgeschäft" setzt sich aus den Wörtern "Amt" (eine behördliche Institution) und "Geschäft" (eine Handlung oder Aufgabe) zusammen. In diesem Kontext beschreibt es spezifisch die formellen, oft rechtlich geregelten Aufgaben, die mit der Ausübung eines Amtes verbunden sind.

Beispielsatz: Der Bürgermeister erledigt sein Amtsgeschäft stets mit großer Sorgfalt.

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