Amtsgeschäfte


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · schäf · te

Das Wort Amts­ge­schäf­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­schäf­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­schäf­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsgeschäfte bezeichnen die offiziellen Tätigkeiten und Verpflichtungen, die mit einer bestimmten Position oder einem Amt verbunden sind. Der Begriff setzt sich aus „Amt“, was eine öffentliche Position oder Funktion beschreibt, und „Geschäfte“, das hier die Aktivitäten oder Aufgaben umfasst, zusammen. Die Form „Amtsgeschäfte“ ist im Plural und zeigt an, dass es sich um mehrere Aufgaben oder Tätigkeiten handelt. Diese können die Verwaltung, Entscheidungsfindungen und die Durchführung von offiziellen Handlungen umfassen. Amtsgeschäfte sind in der Regel von rechtlichen Vorschriften und organisatorischen Regelungen geprägt.

Beispielsatz: Die Bürgermeisterin erledigte ihre Amtsgeschäfte mit großer Sorgfalt und Engagement.

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