Amtsgeschäften


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · schäf · ten

Das Wort Amts­ge­schäf­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­schäf­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­schäf­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Amtsgeschäften“ ist der Plural des Begriffs „Amtsgeschäft“, das aus den Bestandteilen „Amt“ und „Geschäft“ zusammengesetzt ist. Es bezeichnet die formellen Aufgaben, die innerhalb eines offiziellen Amtes oder einer Behörde erledigt werden müssen. Amtsgeschäfte umfassen typischerweise administrative Tätigkeiten, Entscheidungsprozesse und die Durchführung von Vorschriften. Dabei handelt es sich um öffentliche oder verwaltungstechnische Tätigkeiten, die gesetzlich oder ordnungsgemäß an eine Behörde delegiert sind. In der Regel sind diese Geschäfte darauf ausgelegt, die Zusammenarbeit der Verwaltung mit der Öffentlichkeit oder anderen Institutionen zu organisieren und zu regulieren.

Beispielsatz: Der Bürgermeister erledigte seine Amtsgeschäfte mit großer Sorgfalt.

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