Amtsgewalt


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ge · walt

Das Wort Amts­ge­walt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ge­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ge­walt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsgewalt bezeichnet die Befugnisse und Rechte, die einer Person oder Institution im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit zustehen. Sie umfasst die Befugnis, Entscheidungen zu treffen, Anordnungen zu erlassen und Maßnahmen durchzuführen, die im öffentlichen Interesse liegen. Amtsgewalt wird in der Regel von Behörden und Amtsträgern ausgeübt, die aufgrund gesetzlicher Grundlagen und Vorgaben handeln. Diese Form des Macht- und Entscheidungsrechts spielt eine zentrale Rolle im staatlichen Handeln und in der Verwaltung, um Recht und Ordnung zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Beamten handelten im Rahmen ihrer Amtsgewalt, als sie die Situation beruhigten.

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