Amtshaftung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · haf · tung

Das Wort Amts­haf­tung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­haf­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­haf­tung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtshaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung des Staates oder einer öffentlichen Körperschaft für Schäden, die durch das Handeln seiner Beamten oder Angestellten im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit verursacht werden. Die Form „Amtshaftung“ ist ein Substantiv im Singular. Sie basiert auf dem Begriff „Amt“, der die Funktion oder Position eines Beamten oder eine öffentliche Dienststelle beschreibt, und „Haftung“, was die Verpflichtung bedeutet, für einen Schaden oder Verlust aufzukommen. Auf rechtlicher Ebene wird die Amtshaftung häufig im Kontext von Schadensersatzansprüchen thematisiert.

Beispielsatz: Die Amtshaftung regelt die Haftung des Staates für Schäden, die durch rechtswidriges Handeln seiner Beamten entstehen.

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