Amtshaftungsklage


Eine Worttrennung gefunden

Amts · haf · tungs · kla · ge

Das Wort Amts­haf­tungs­kla­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­haf­tungs­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­haf­tungs­kla­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Amtshaftungsklage ist eine rechtliche Vorgehensweise, bei der eine Person Schadensersatz von einer Behörde oder einem Amt fordert. Diese Klage wird insbesondere erhoben, wenn ein Beamter durch sein amtliches Handeln einen Schaden verursacht hat. In Deutschland regelt das Amtshaftungsgesetz die Grundlagen dafür, unter welchen Voraussetzungen eine solche Klage erfolgreich sein kann. Der Kläger muss nachweisen, dass das Verhalten des Beamten rechtswidrig war und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist.

Beispielsatz: Die Amtshaftungsklage wurde eingereicht, um Schadensersatz für die fehlerhafte Verwaltung zu fordern.

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