Amtshandlung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · hand · lung

Das Wort Amts­hand­lung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­hand­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­hand­lung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Amtshandlung" bezeichnet eine offizielle Handlung oder Maßnahme, die von einer Behörde oder einem Amt durchgeführt wird. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Bescheinigungen, Genehmigungen oder anderen Verwaltungsakten umfassen. Die Zusammensetzung des Wortes setzt sich aus "Amt", was eine öffentliche Einrichtung oder Behörde bezeichnet, und "Handlung", was eine Tätigkeit oder Aktion beschreibt. Amtshandlungen sind in der Regel durch gesetzliche Vorgaben geregelt und dienen der ordnungsgemäßen Durchführung von Verwaltungsvorgängen.

Beispielsatz: Die Amtshandlung wurde ordnungsgemäß dokumentiert und für alle Beteiligten transparent gemacht.

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