Amtsleiterin


Eine Worttrennung gefunden

Amts · lei · te · rin

Das Wort Amts­lei­te­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­lei­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­lei­te­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsleiterin ist ein substantielles, feminines Wort und bezeichnet eine Frau, die die Leitung eines Amtes oder einer Behörde innehat. Der Begriff setzt sich aus "Amts-", was sich auf die offizielle Funktion oder Position bezieht, und "Leiterin", der weiblichen Form von Leiter, zusammen. Die Amtsleiterin ist verantwortlich für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Aufgaben ihres Amtes und trägt zur Entscheidungsfindung sowie zur Umsetzung von Richtlinien und Vorschriften bei. In vielen Kontexten spielt die Amtsleiterin eine zentrale Rolle in der öffentlichen Verwaltung und ist häufig die erste Ansprechpartnerin für Mitarbeiter und Bürger.

Beispielsatz: Die Amtsleiterin präsentierte stolz die neuen Richtlinien der Behörde.

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