Amtsleiter


Eine Worttrennung gefunden

Amts · lei · ter

Das Wort Amts­lei­ter besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­lei­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­lei­ter" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsleiter bezeichnet eine Person, die in einer Behörde oder einer öffentlichen Verwaltung die Leitung eines Amtes innehat. Diese Rolle ist häufig mit Führungsverantwortung verbunden und umfasst die Organisation und Koordination von administrativen Aufgaben sowie die Leitung von Mitarbeitern. Der Amtsleiter ist zudem Ansprechpartner für übergeordnete Stellen und für die öffentliche Kommunikation zuständig. Der Begriff setzt sich aus „Amt“, das eine offizielle Stelle oder Behörde bezeichnet, und „Leiter“, was auf die Führungsposition hinweist, zusammen. In dieser Form ist das Wort ein zusammengesetztes Substantiv.

Beispielsatz: Der Amtsleiter plante die neuen Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung.

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