Amtsleitung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · lei · tung

Das Wort Amts­lei­tung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­lei­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­lei­tung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsleitung bezeichnet die personelle oder organisatorische Führung eines Amts, das in der Regel eine Verwaltungseinheit oder Behörde darstellt. Der Begriff setzt sich aus "Amts" (bezogen auf eine offizielle Stellung oder Funktion) und "Leitung" (die Führung oder Verwaltung) zusammen. Die Amtsleitung trägt Verantwortung für die Abläufe innerhalb der Behörde, die Umsetzung von Richtlinien sowie die Koordination des Personals. In vielen Fällen ist die Amtsleitung auch der direkte Ansprechpartner für übergeordnete Institutionen oder die Öffentlichkeit.

Beispielsatz: Die Amtsleitung hat entschieden, dass alle Beschlüsse bis Ende des Monats getroffen werden müssen.

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