Amtsobjekte


Eine Worttrennung gefunden

Amts · ob · jek · te

Das Wort Amts­ob­jek­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­ob­jek­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­ob­jek­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsobjekte sind Gegenstände oder Räumlichkeiten, die im Rahmen der Ausübung einer bestimmten Funktion oder eines Amtes genutzt werden. Dabei handelt es sich meist um Büros, Arbeitsmittel oder Dienstfahrzeuge, die für die Verwaltung oder die Erfüllung amtlicher Aufgaben benötigt werden. Der Begriff bezieht sich auf das Substantiv "Amt" in der Mehrzahl, da es um mehrere Objekte geht. Amtsobjekte sind somit die vorhandenen materiellen Mittel, die für die reibungslose Durchführung der staatlichen, kommunalen oder behördlichen Tätigkeiten erforderlich sind.

Beispielsatz: Die Verwaltung präsentiert die neuen Amtsobjekte, die für die Bürger zugänglich sind.

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