Amtspatronage


Eine Worttrennung gefunden

Amts · pa · tro · na · ge

Das Wort Amts­pa­tro­na­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­pa­tro­na­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­pa­tro­na­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtspatronage bezeichnet die patronalen Beziehungen und Einflussnahmen, die innerhalb von Staatsinstitutionen oder Behörden bestehen. Der Begriff setzt sich aus „Amt“ und „Patronage“ zusammen, wobei „Patronage“ auf das französische „patronage“ zurückgeht und die Unterstützung oder Beeinflussung einer Person oder Institution beschreibt. Eine Amtspatronage kann sich auf die Vergabe von Ämtern, die Schaffung von Netzwerken oder die Bevorzugung bestimmter Interessengruppen beziehen. Sie ist oft mit Kritik an Vetternwirtschaft und Klientelismus verbunden, da sie die Neutralität und Transparenz öffentlicher Ämter in Frage stellt.

Beispielsatz: Die Amtspatronage gewährleistet, dass die Ernennung von Beamten transparent und gerecht erfolgt.

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