Amtsperson


Eine Worttrennung gefunden

Amts · per · son

Das Wort Amts­per­son besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­per­son trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­per­son" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Amtsperson“ bezeichnet eine Person, die in einem staatlichen oder öffentlichen Dienstverhältnis steht und bestimmte Aufgaben oder Befugnisse im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit ausübt. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Amt“ und „Person“ zusammen und impliziert eine offizielle Funktion. Amtspersonen können unterschiedliche Rollen einnehmen, wie beispielsweise Beamte, Richter oder Verwaltungsmitarbeiter, und sind in der Regel für die Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und anderen administrativen Aufgaben verantwortlich. Diese Personen haben oft spezielle Rechte und Pflichten, die mit ihrer Position verbunden sind.

Beispielsatz: Die Amtsperson überreichte die offiziellen Dokumente mit einem freundlichen Lächeln.

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