Amtspersonen


Eine Worttrennung gefunden

Amts · per · so · nen

Das Wort Amts­per­so­nen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­per­so­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­per­so­nen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Amtspersonen“ ist der Plural von „Amtsperson“, was eine Person bezeichnet, die ein öffentliches Amt oder eine Funktion innerhalb einer Verwaltung oder Behörde innehat. Amtspersonen sind oft in verantwortungsvollen Positionen tätig, wie zum Beispiel Beamte, Richter oder Verwaltungsangestellte. Ihre Aufgaben umfassen die Ausübung von Befugnissen, die Entscheidungsfindung in öffentlichen Angelegenheiten und die Vertretung des Staates oder der Gemeinde. Sie sind wichtige Akteure im öffentlichen Dienst und tragen zur Gewährleistung von Recht und Ordnung in der Gesellschaft bei.

Beispielsatz: Die Amtspersonen trafen sich zu einer wichtigen Besprechung über die neuen Regelungen.

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