Amtspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Amts · pflicht

Das Wort Amts­pflicht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­pflicht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Amtspflicht" bezeichnet die Pflicht eines Beamten oder einer Beamtin, die Aufgaben und Verantwortungen, die mit dem jeweiligen Amt verbunden sind, gewissenhaft und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften auszuführen. Diese Pflicht umfasst auch die Loyalität zum Dienstherrn und die Beachtung von Dienstanweisungen. Die Amtspflicht ist entscheidend für die Integrität der öffentlichen Verwaltung und das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen. Sie ist nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verankert und stellt sicher, dass Beamte ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrnehmen.

Beispielsatz: Der Beamte erfüllte seine Amtspflicht mit größter Sorgfalt und Verantwortung.

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