Amtsrichterin


Eine Worttrennung gefunden

Amts · rich · te · rin

Das Wort Amts­rich­te­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­rich­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­rich­te­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Amtsrichterin ist eine weibliche Richterin auf der Ebene des Amtsgerichts. Sie ist zuständig für die Entscheidung in strafrechtlichen Verfahren, Zivilprozessen und Familiensachen. Die Amtsrichterin hat die Autorität, Recht zu sprechen und Urteile zu fällen. Sie verhandelt Fälle, hört Zeugenaussagen und bewertet Beweise, um gerechte und faire Urteile zu erlassen. Amtsrichterinnen werden in der Regel nach ihrer juristischen Ausbildung und beruflichen Erfahrung ernannt. Sie haben das Ziel, Recht und Gerechtigkeit in ihrer Arbeit zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Amtsrichterin sprach ein gerechtes Urteil im Fall des Angeklagten.

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