Amtsrichterinnen


Eine Worttrennung gefunden

Amts · rich · te · rin · nen

Das Wort Amts­rich­te­rin­nen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­rich­te­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­rich­te­rin­nen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsrichterinnen sind weibliche Personen, die das Amt des Amtsrichters innehaben. Als Richterinnen üben sie die Rechtsprechung in erster Instanz aus und sind für Fälle zuständig, die in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen. Amtsrichterinnen treffen Entscheidungen in Zivil- und Strafverfahren, hören Zeugenaussagen an, bewerten Beweise und fällen Urteile. Sie sind unabhängig und sollen gerecht und objektiv handeln. Die Bezeichnung "Amtsrichterinnen" steht im Plural, was darauf hinweist, dass es sich um mehrere weibliche Personen in dieser Funktion handelt.

Beispielsatz: Die Amtsrichterinnen entschieden in dem Fall mit großer Sorgfalt.

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