Amtsunterschlagung


Eine Worttrennung gefunden

Amts · un · ter · schla · gung

Das Wort Amts­un­ter­schla­gung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­un­ter­schla­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­un­ter­schla­gung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Amtsunterschlagung ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Dabei handelt es sich um die Unterschlagung von Geldern, Vermögenswerten oder sonstigen Vermögensvorteilen durch eine Person, die ein öffentliches Amt innehat. Die Täterin oder der Täter nutzt dabei ihre oder seine Position aus, um unrechtmäßig an das Vermögen zu gelangen. Die Amtsunterschlagung ist ein Offizialdelikt, das heißt, dass die Strafverfolgung von Amts wegen erfolgt, auch wenn kein Strafantrag gestellt wird. Die Strafe für Amtsunterschlagung reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Beispielsatz: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Amtsunterschlagung gegen den ehemaligen Bürgermeister.

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