Amtsunfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Amts · un ·· hig · keit

Das Wort Amts­un­fä­hig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­un­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­un­fä­hig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsunfähigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihre offiziellen Pflichten oder Aufgaben auszuüben. Dies kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein, etwa auf Krankheit, Alter oder psychische Erkrankungen. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere in Bezug auf politische Ämter, Richter oder andere öffentliche Funktionen. Amtsunfähigkeit kann durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden und hat oft rechtliche Konsequenzen für die betroffene Person und die Institution, in der sie tätig war.

Beispielsatz: Die Amtsunfähigkeit des Bürgermeisters wurde aufgrund gesundheitlicher Gründe festgestellt.

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